Aufnahme in Unserem Haus
Der Schritt in ein Hospiz zu gehen ist kein leichter. Umso wichtiger ist es, dass alle notwendigen Fragen vorher geklärt werden. Gerne beraten wir Sie schon im Vorfeld. Grundsätzlich dürfen im Hospiz nur Patient/innen aufgenommen werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Wir können Menschen mit einer unheilbaren Erkrankung aufnehmen, bei denen nach ärztlicher Einschätzung eine begrenzte Lebenserwartung ohne Aussicht auf Heilung besteht.
- Die Aufnahmevoraussetzungen entsprechend §39 a SBG V
- Die bevorstehende Lebenszeit ist auf wenige Wochen bis Monate begrenzt
- Die Versorgung zu Hause ist nicht mehr möglich
- Die Krankenhausbehandlung ist abgeschlossen oder nicht erforderlich
- Eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung ist notwendig
- Im Regelfall sind folgende Krankheiten Grund für eine Aufnahme im Hospiz
- Onkologische Erkrankungen
- Neurologische Erkrankungen
- Chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen
Aufnahmeablauf
- telefonische Anfrage für Verfügbarkeit eines Hospizplatzes
- Notwendigkeitsbescheinigung des einweisenden Arztes
- Antrag des Betroffenen oder seines Bevollmächtigten gem. § 39a SGB V
- letzter Arztbrief
Diese Dokumente sind die Grundlage für den Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen.
Senden Sie bitte alle Formulare an das Sophienhospiz:
Sophienhospiz gGmbH
Sternweg 11 · 85435 Erding
Tel. + 49 (0) 8122 955 20-0
Fax + 49 (0) 8122 955 20-99
E-Mail info@sophienhospiz.de
Ansprechpartnerin
Rita Gabler
Frühzeitige Kontaktaufnahme
Bitte nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn ein Aufenthalt im Sophienhospiz nötig werden könnte. Nach Ihrer Kontaktaufnahme führen wir baldmöglichst ein Gespräch mit Ihnen.
Kosten
Voraussetzung einer vollständigen Kostenübernahme für alle Kassen- und Privatpatienten ist die Kostenzusage durch die Krankenkassen. Die Finanzierung wird durch die Kranken- und Pflegekassen sowie die Sophienhospiz gGmbH gewährleistet. Für Patienten entstehen keine Kosten!
Patientenverfügung Vollmacht/Betreuungsverfügung
Wichtig für Ihre Selbstbestimmung
Patientenverfügung
In Ihrer schriftlichen Patientenverfügung wird vorsorglich festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass Ihr Wille als Patient umgesetzt wird, auch wenn Sie diesen in der konkreten Situation nicht mehr äußern können.
Vollmacht/Betreuungsverfügung
In einer Vollmacht beauftragen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie zu handeln. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie bestimmte Situationen nicht mehr selbst bewältigen können. Eine Vollmacht kann entweder umfassend oder nur für bestimmte Bereiche gelten.
In einer Betreuungsverfügung werden eine oder mehrere Personen vorgeschlagen, die zur Betreuung gerichtlich bestellt werden sollen.
Bitte bringen Sie bei Aufnahme Ihre Patientenverfügung, sowie Ihre Vollmacht oder Betreuungsverfügung mit. Falls Sie noch keine Vorsorgemaßnahmen getroffen haben, unterstützen Sie die Hospizvereine gerne bei der Erstellung.
HOSPIZGRUPPE FREISING
Tel. + 49 (0) 8161 532 525
www.hospizgruppe-freising.de
CHRISTOPHORUS HOSPIZVEREIN ERDING E. V.
Tel. + 49 (0) 8122 901 683
www.hospizverein-erding.de